Das Oberlandesgericht München ist eines der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland und hat seinen Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt München. Es ist das größte Oberlandesgericht in Bayern und übergeordnete Instanz zu den Landgerichten in Oberbayern und Schwaben.
Das Oberlandesgericht München ist für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Landgerichte zuständig und entscheidet in verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel im Zivilrecht, im Strafrecht, im Familienrecht und im Verwaltungsrecht. Es ist ebenfalls Verfahrensinstanz in Patentstreitigkeiten und Registerverfahren.
An der Spitze des Oberlandesgerichts München steht der Präsident oder die Präsidentin des Gerichts. Unterstützt wird er oder sie durch weitere Richterinnen und Richter sowie durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Das Oberlandesgericht München hat insgesamt fünf Zivilsenate, sieben Strafsenate und zwei Familiensenate. Es beschäftigt rund 300 Mitarbeitende, darunter Richter, Rechtspfleger, Referendare und Verwaltungsangestellte.
Das Oberlandesgericht München ist für die Region Oberbayern und Schwaben von großer Bedeutung und trägt maßgeblich zur Rechtsprechung in der Region bei.
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